Alarm? Ein Bienenschwarm!
Von Ende April bis Anfang Juli ist Schwarmsaison der Bienen. Wenn Sie einen Bienenschwarm entdecken, sollten Sie einen der Imker benachrichtigen. Eine Liste der "Schwarmfänger" finden Sie auf der nächsten Seite.
Grundsätzlich gilt: Von einem Bienenschwarm geht KEINE Gefahr aus. Die Ruhe bewahren. Es herrscht auch in aller Regel kein Zeitdruck, also nicht gleich verzweifeln, wenn der benachrichtete Imker nach 10 Minuten noch nicht vor der Haustür steht.
Bitte schicken Sie auch keine Email oder eine SMS. Der Grund ist ganz einfach: Das Durchschnittsalter unserer Imker ist 60++. Die meisten haben keinen Computer oder ein Smartphone. Und wenn doch? Dann starren sie nicht ständig auf das Display...
Wen anrufen? Wenn's nicht gerade der Schwarm aus dem nachbarlichen Bienenhaus ist, rufen Sie den "Imker ihres Vertrauens". Es macht Sinn, einen aus der näheren Umgebung zu wählen.
Grundsätzlich gilt auch: Nach BGB 962 gibt es ein "Verfolgungsrecht des Eigentümers". Das heißt, wenn ein Imker einen Schwarm verfolgt, darf er auch fremde Grundstücke betreten.
Nochwas:
Hornissen und Hummeln sind ganzjährig geschützt. Deren Nester dürfen -in der Regel- nicht entfernt werden. Im Zweifelsfall hilft Ihnen hier die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt weiter. Wichtig zu wissen: Die Bauten von Hummeln, Hornissen und auch Wespen werden im Herbst verlassen und werden auch nicht wieder neu bezogen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, ein solches Nest nicht zu entfernen (wo schon eines ist, kann kein neues gebaut werden).